Leistungsumfang

  • Obstbaumschnitt: Erziehungs-, Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt an Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume und anderen Obstgehölzen
  • Kronenpflege: Totholz, sich kreuzende und reibende Äste sowie Wasserreiser entfernen, Krone auslichten
  • Rückschnitt und Einkürzen von Ästen, die Dach, Fassade, Leitungen, Wege oder Nachbargrundstücke bedrängen
  • Kronenanhebung: untere Äste entfernen, damit Wege, Zufahrten und Sichtbereiche frei bleiben
  • Schnitt an jungen Bäumen und Ziergehölzen, damit sich ein stabiler Kronenaufbau entwickelt
  • Sichtkontrolle auf Schäden, Pilzbefall und Bruchgefahr beim Pflegetermin – mit Rückmeldung, wenn Handlungsbedarf besteht
  • Schnittgut zusammentragen; Häckseln, Abtransport und Entsorgung nach Absprache

Nicht enthalten – oder nur nach Vereinbarung

  • Keine Baumgutachten und keine Verkehrssicherheitsprüfung mit Haftungswirkung – bei Zweifeln an der Standsicherheit wird ein unabhängiger Sachverständiger empfohlen.
  • Kappschnitte an gesunden Kronen werden nicht ausgeführt: Sie schädigen den Baum dauerhaft. Stattdessen wird die Krone fachgerecht eingekürzt oder ausgelichtet.
  • Das Fällen oder vollständige Abtragen von Bäumen ist eine eigene Leistung (Baumfällung).
  • Arbeiten an Bäumen in unmittelbarer Nähe von Stromleitungen nur nach Freigabe durch den Netzbetreiber.
  • Abtransport und Entsorgung von Schnittgut sind nicht automatisch enthalten und werden vorab abgestimmt.

Der richtige Zeitpunkt für den Baumschnitt

Die meisten Pflegeschnitte an Bäumen sind ganzjährig möglich, solange der Baum nicht gerade austreibt. Kernobst wie Apfel und Birne wird klassisch im Spätwinter zwischen Januar und März geschnitten, Steinobst wie Kirsche und Pflaume besser im Sommer nach der Ernte, weil die Wunden dann schneller verheilen. Ahorn, Birke und Walnuss „bluten“ im Frühjahr stark; für sie bietet sich der Sommer oder der Spätsommer an.

Das Verbot aus § 39 Abs. 5 BNatSchG, Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September abzuschneiden oder zu beseitigen, nimmt Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen – also im Hausgarten – ausdrücklich aus. Unabhängig davon gilt der Artenschutz nach § 44 BNatSchG das ganze Jahr: Besetzte Nester, Baumhöhlen mit Fledermäusen und brütende Vögel dürfen nicht gestört werden. Deshalb wird jeder Baum vor dem Schnitt angesehen; ist er besetzt, wird der Termin verschoben.

Fachgerecht statt radikal: So werden Bäume geschnitten

Ein guter Baumschnitt fällt kaum auf. Äste werden am Astring abgesetzt und nicht als Stummel stehen gelassen, große Äste in Abschnitten entfernt, damit die Rinde nicht einreißt, und es wird nur so viel entnommen, wie der Baum verträgt – als Faustregel nicht mehr als ein Fünftel bis ein Viertel der Krone in einem Jahr. Kappungen, bei denen ganze Kronen auf Stummel gesetzt werden, werden nicht ausgeführt: Sie führen zu instabilen Neuaustrieben und Fäulnis und widersprechen den anerkannten Regeln der Baumpflege.

Bei Obstbäumen zählt neben der Gesundheit der Ertrag: Eine lichte Krone, in die Luft und Licht gelangen, bringt mehr und bessere Früchte und weniger Pilzkrankheiten. Alte, lange ungeschnittene Obstbäume werden über zwei bis drei Jahre schrittweise verjüngt, nicht in einem einzigen Schnitt.

Typische Aufgaben in Gärten rund um Bad Harzburg und Goslar

  • Alte Obstbäume in den Ortsteilen und auf ehemaligen Hofgrundstücken, die lange nicht geschnitten wurden
  • Große Laubbäume in Kurgebiet und Villenlagen, deren Kronen über Dach, Terrasse oder Gehweg hängen
  • Bäume an Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten, bei denen Lichtraum über Wegen und Stellplätzen sowie freie Sicht auf Einfahrten gefragt sind
  • Nadelbäume und Ziergehölze, die zu groß geworden sind und schrittweise eingekürzt werden sollen
  • Sturmschäden: abgebrochene oder angerissene Äste sichern und sauber nachschneiden

Ob ein Baum gepflegt oder gefällt werden sollte, lässt sich oft erst vor Ort beurteilen. Bei Zweifeln an der Standsicherheit ist ein unabhängiges Baumgutachten die richtige Grundlage – die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

Anfrage vorbereiten

Diese Angaben helfen bei der Anfrage

  • Ort beziehungsweise Postleitzahl und wo der Baum auf dem Grundstück steht
  • Baumart, ungefähre Höhe und Stammumfang – oder einfach ein Foto, auf dem der ganze Baum zu sehen ist
  • Was gewünscht ist: Obstbaumschnitt, Kronenpflege, Totholz entfernen, Rückschnitt vom Gebäude oder von der Grundstücksgrenze
  • Zugänglichkeit: Hanglage, enge Durchgänge, Leitungen, Gewächshaus oder Beete unter der Krone
  • Ob das Schnittgut vor Ort bleiben kann (Häckselgut, Brennholz) oder abtransportiert werden soll
  • Fotos per WhatsApp – gern vom Stammfuß, aus der Krone und von der Umgebung
Aufwand

Wovon der Aufwand abhängt

  • Baumart, Höhe und Kronendurchmesser
  • Zustand: Bäume, die lange nicht geschnitten wurden, viel Totholz oder dichte Kronen brauchen mehr Zeit
  • Zugänglichkeit und Arbeitshöhe – vom Boden, von der Leiter oder mit zusätzlicher Technik
  • Menge des Schnittguts und gewünschte Entsorgung
  • Anzahl der Bäume: mehrere Bäume in einem Termin sind je Baum günstiger als Einzeltermine

Pauschalpreise gibt es deshalb nicht auf der Website. Sie erhalten nach der Abstimmung ein Angebot für den vereinbarten Umfang – transparent und ohne versteckte Zusatzkosten.

Häufige Fragen zu Baumpflege

Wann ist die beste Zeit, einen Obstbaum zu schneiden?

Kernobst wie Apfel und Birne wird meist im Spätwinter zwischen Januar und März bei frostfreiem Wetter geschnitten. Steinobst – Kirsche, Pflaume, Zwetschge – schneidet man besser im Sommer direkt nach der Ernte; die Wunden verheilen dann schneller und das Risiko von Pilzinfektionen sinkt. Ein Sommerschnitt beruhigt außerdem stark wachsende Bäume.

Darf ein Baum im Hausgarten auch im Sommer geschnitten werden?

Ja. Das saisonale Schnittverbot des Bundesnaturschutzgesetzes gilt nicht für Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen. Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig möglich; Voraussetzung ist immer, dass keine Vögel brüten und keine Quartiere im Baum besetzt sind. Für Hecken und Sträucher gilt dagegen vom 1. März bis 30. September die Ruhezeit für stärkere Rückschnitte.

Wie viel darf aus der Krone entfernt werden?

Als Faustregel nicht mehr als etwa ein Fünftel bis ein Viertel der Blattmasse pro Jahr. Mehr schwächt den Baum, führt zu Wasserreisern und erhöht das Risiko von Rindenschäden durch Sonne. Muss ein Baum deutlich kleiner werden, geschieht das über mehrere Jahre – oder eine Fällung mit Ersatzpflanzung ist die ehrlichere Lösung.

Mein Baum hängt über das Nachbargrundstück – was ist zu beachten?

Nach § 910 BGB darf der Nachbar überhängende Zweige selbst abschneiden, wenn er dem Eigentümer vorher eine angemessene Frist gesetzt hat. Besser ist ein abgestimmter Rückschnitt, der den Baum nicht einseitig beschädigt. Kramer Haus & Hof schneidet nach Ihren Vorgaben; rechtliche Fragen zum Nachbarrecht klären Sie vorab selbst.

Was passiert mit dem Schnittgut?

Das Schnittgut wird zusammengetragen. Feines Material kann gehäckselt werden und als Mulch im Garten bleiben, stärkere Äste eignen sich als Brennholz. Abtransport und Entsorgung werden vorab vereinbart und im Angebot ausgewiesen.

Übernehmen Sie auch das Fällen eines Baums?

Ja, Baumfällungen sind eine eigene Leistung – am Stück oder stückweise von oben, mit vorheriger Klärung von Genehmigung und Artenschutz. Ob ein Baum noch gepflegt werden kann oder gefällt werden sollte, wird vor Ort beurteilt.

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