Baumfällung in Goslar und Bad Harzburg – Baum fällen lassen
Wenn ein Baum krank, zu groß oder gefährlich geworden ist, braucht es eine saubere Lösung: Kramer Haus & Hof fällt Bäume auf Privatgrundstücken, an Mietobjekten und Gewerbeobjekten fachgerecht – am Stück oder stückweise von oben – und klärt mit Ihnen vorab, ob eine Genehmigung nötig ist.
Leistungsumfang
- Fällung von Bäumen auf Privatgrundstücken, an Mietobjekten und Gewerbeobjekten – am Stück, wo Platz ist, sonst stückweise von oben
- Beseitigung von Sturmschäden: umgestürzte, angebrochene oder gefährlich hängende Bäume und Äste sichern und entfernen
- Fällung kranker, abgestorbener oder vom Borkenkäfer befallener Bäume – im Harz vor allem Fichten
- Freistellen von Bauvorhaben, Zufahrten, Leitungen und Grundstücksgrenzen nach Absprache
- Zerkleinern des Stammholzes, auf Wunsch in ofenfertige Längen; Astwerk häckseln oder abfahren nach Absprache
- Wurzelstock bodeneben absetzen; Ausfräsen oder Ausgraben des Stubbens nach Absprache
- Unterstützung bei der Genehmigungsfrage: Baumart, Stammumfang, Zustand und Fotos für die Anfrage bei Stadt oder unterer Naturschutzbehörde
Nicht enthalten – oder nur nach Vereinbarung
- Geschützte oder genehmigungspflichtige Bäume werden erst gefällt, wenn die Genehmigung vorliegt. Beantragt wird sie vom Eigentümer – die nötigen Angaben und Fotos liefern wir.
- In der Brutzeit werden besetzte Bäume nicht gefällt; der Artenschutz nach § 44 BNatSchG geht vor.
- Fällungen in unmittelbarer Nähe von Stromleitungen oder Bahnanlagen nur nach Freigabe durch den Betreiber.
- Abtransport und Entsorgung von Stammholz und Astwerk sowie das Fräsen von Wurzelstöcken sind nicht automatisch enthalten und werden vorab abgestimmt.
- Keine Baumgutachten mit Haftungswirkung – bei strittigen Fällen zu Standsicherheit, Nachbarschaft oder Versicherung empfiehlt sich ein unabhängiger Sachverständiger.
Genehmigung und Schutz: Was im Landkreis Goslar gilt
Ob ein Baum gefällt werden darf, hängt von mehreren Regeln ab. Die Gehölzschutzverordnung des Landkreises Goslar ist im Dezember 2021 ausgelaufen; Bäume und Hecken sind seitdem unmittelbar über Landes- und Bundesrecht geschützt. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises weist darauf hin, dass eine Gehölzentfernung, die nicht Teil eines anderen genehmigten Vorhabens ist, einen ausgleichspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen kann.
Hinzu kommen Festsetzungen in Bebauungsplänen, geschützte Landschaftsbestandteile, Schutzgebiete sowie der Artenschutz nach § 44 BNatSchG, der besetzte Nester und Quartiere ganzjährig schützt. Im Hausgarten gilt das saisonale Verbot vom 1. März bis 30. September zwar nicht für Bäume, wohl aber für Hecken und Gebüsche – und in der Brutzeit wird ohnehin nur gefällt, wenn der Baum nachweislich unbesetzt ist.
Praktisch heißt das: Vor jeder Fällung wird geklärt, ob eine Genehmigung oder Anzeige nötig ist. Ansprechpartner sind die Stadt- oder Gemeindeverwaltung und die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar. Kramer Haus & Hof stellt die dafür nötigen Angaben zusammen – Baumart, Stammumfang, Zustand, Fotos – und fällt erst, wenn die Freigabe vorliegt. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt die Behörde.
Am Stück oder stückweise: So läuft eine Fällung ab
Steht genug freie Fläche zur Verfügung, wird der Baum mit Fallkerb und Fällschnitt kontrolliert in die vorgesehene Richtung gelegt – bei Bedarf mit Seilzug gesichert. In Gärten zwischen Häusern, Zäunen, Leitungen und Nachbargrundstücken ist dafür meist kein Platz; dann wird der Baum von oben nach unten stückweise abgetragen: Äste und Stammabschnitte werden einzeln abgenommen und, wo nötig, abgeseilt, damit nichts auf Dach, Terrasse oder Beete fällt. Welche Technik dafür nötig ist, wird bei der Besichtigung festgelegt.
Nach der Fällung wird das Holz vor Ort zerkleinert: Stammholz in handliche Abschnitte oder auf Wunsch in ofenfertige Längen, Astwerk gehäckselt oder gebündelt. Der Wurzelstock wird bodeneben abgesetzt und kann bleiben, ausgefräst oder – bei kleineren Bäumen – ausgegraben werden. Zum Schluss werden Rasen, Wege und Beete gereinigt.
Sturmschäden und Borkenkäfer: Fällungen im Harz
Herbst- und Winterstürme hinterlassen in den Gärten zwischen Harzvorland und Oberharz regelmäßig umgestürzte oder angebrochene Bäume. Dann zählt zuerst die Sicherung: Hängende Äste und instabile Stämme werden entfernt, bevor sie weiteren Schaden anrichten. Melden Sie sich mit Fotos – so lässt sich die Dringlichkeit einschätzen und ein Termin finden.
Im Oberharz rund um Braunlage, Clausthal-Zellerfeld und Hahnenklee haben Trockenheit und Borkenkäfer viele Fichten absterben lassen – auch auf privaten Grundstücken. Abgestorbene Fichten verlieren schnell an Stabilität und sollten nicht lange stehen bleiben, vor allem in der Nähe von Gebäuden, Wegen und Straßen. Solche Bäume werden gesichert gefällt und das Holz nach Absprache aufgearbeitet.
Fällen oder erhalten?
Nicht jeder Baum, der Sorgen macht, muss weg. Totholz in der Krone, ein zu dichter Aufbau oder Äste über dem Dach lassen sich mit einem fachgerechten Schnitt beheben – das ist die Leistung Baumpflege. Eine Fällung ist sinnvoll, wenn der Baum abgestorben ist, Stamm oder Wurzeln geschädigt sind, er Fundament oder Leitungen bedrängt oder einem Bauvorhaben im Weg steht. Bei Zweifeln an der Standsicherheit empfiehlt sich ein unabhängiges Baumgutachten; die Entscheidung bleibt immer bei Ihnen.
Preise werden nicht pauschal genannt: Höhe, Platz, Zustand und Entsorgung bestimmen den Aufwand. Nach Fotos oder Ortstermin erhalten Sie ein Angebot, in dem Fällung, Zerkleinern, Abtransport und Wurzelstock einzeln ausgewiesen sind.
Diese Angaben helfen bei der Anfrage
- Ort beziehungsweise Postleitzahl und wo der Baum auf dem Grundstück steht
- Baumart, ungefähre Höhe und Stammumfang in einem Meter Höhe – oder ein Foto, auf dem der ganze Baum zu sehen ist
- Grund der Fällung: krank oder abgestorben, Sturmschaden, zu nah am Haus, Bauvorhaben, Platzbedarf
- Umgebung: Gebäude, Dächer, Gewächshaus, Zäune, Leitungen, Nachbargrundstück, öffentliche Wege – und ob ein Fahrzeug nah herankommt
- Ob das Holz vor Ort bleiben soll (Brennholz) oder abgefahren wird und ob der Wurzelstock entfernt werden soll
- Fotos oder ein kurzes Video per WhatsApp – vom Stammfuß, von der Krone und von der Umgebung
Wovon der Aufwand abhängt
- Höhe, Stammdurchmesser und Kronenumfang des Baums
- Platz zum Fällen: am Stück auf freier Fläche oder stückweise zwischen Gebäuden, Leitungen und Nachbargärten
- Zustand des Baums: abgestorbene oder angebrochene Bäume erfordern besondere Sicherung
- Zufahrt für Fahrzeug und Anhänger, Hanglage und Zugänglichkeit
- Umfang der Entsorgung: Holz vor Ort belassen, zerkleinern oder abfahren; Wurzelstock belassen oder entfernen
Pauschalpreise gibt es deshalb nicht auf der Website. Sie erhalten nach der Abstimmung ein Angebot für den vereinbarten Umfang – transparent und ohne versteckte Zusatzkosten.
Häufige Fragen zu Baumfällung
Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum auf meinem Grundstück zu fällen?
Das hängt vom Standort und vom Baum ab. Die frühere Gehölzschutzverordnung des Landkreises Goslar gilt seit Dezember 2021 nicht mehr; Bäume können aber weiterhin über Bebauungspläne, als geschützte Landschaftsbestandteile, in Schutzgebieten oder über die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung geschützt sein. Fragen Sie vor der Fällung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises nach – Baumart, Stammumfang und Fotos stellen wir dafür zusammen.
Wann darf ein Baum gefällt werden?
Im Hausgarten gilt das Verbot des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1. März bis 30. September nicht für Bäume, sondern für Hecken, Gebüsche und andere Gehölze außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen. Entscheidend ist der Artenschutz: Besetzte Nester und Quartiere dürfen zu keiner Zeit zerstört werden. Deshalb wird bevorzugt zwischen Oktober und Februar gefällt, in der übrigen Zeit nur nach Kontrolle des Baums und, wo nötig, mit Genehmigung.
Fällen Sie auch große Bäume direkt am Haus?
Bäume, die nicht am Stück gelegt werden können, werden stückweise von oben abgetragen und die Teile kontrolliert abgelassen. Ob das für Ihren Baum möglich ist und welche Technik nötig wird, klären wir bei der Besichtigung. Was nicht sicher ausgeführt werden kann, wird offen gesagt.
Was kostet eine Baumfällung?
Das lässt sich ohne Blick auf den Baum nicht seriös sagen: Höhe, Stammdurchmesser, Platzverhältnisse, Zustand und Entsorgung bestimmen den Aufwand. Mit Fotos oder nach einem Ortstermin erhalten Sie ein Angebot, in dem alle Positionen – Fällung, Zerkleinern, Abtransport, Wurzelstock – einzeln ausgewiesen sind.
Was passiert mit dem Holz und dem Wurzelstock?
Das Holz kann als Brennholz bei Ihnen bleiben, zerkleinert oder abgefahren werden; Astwerk wird gehäckselt oder entsorgt. Der Wurzelstock wird bodeneben abgesetzt; ob er bleibt, gefräst oder ausgegraben wird, vereinbaren wir vorab.
Können Sie bei Sturmschäden kurzfristig kommen?
Melden Sie sich mit Fotos per WhatsApp oder Telefon. Gefährlich hängende Äste oder angebrochene Stämme werden nach Möglichkeit zeitnah gesichert; bei akuter Gefahr für Personen oder Verkehr ist die Feuerwehr zuständig. Feste Reaktionszeiten werden bewusst nicht versprochen.
Baumfällung in Ihrer Nähe: Goslar, Bad Harzburg und Umgebung
Aus Bad Harzburg. Im Landkreis Goslar für Sie da. Auf den Ortsseiten finden Sie konkrete Hinweise zu Anfrage und typischen Aufgaben vor Ort.
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Beschreiben Sie kurz, worum es geht – Kramer Haus & Hof meldet sich persönlich bei Ihnen, klärt offene Fragen und stimmt den Umfang mit Ihnen ab.
Aus Bad Harzburg. Im Landkreis Goslar für Sie da.